Schiedsstelle / Friedensrichter 

außergerichtlicher Vergleich streitender Parteien

Kontakt
Schiedsstelle Aue
Postfach 1652
08276 Aue

Telefon: 0 37 71 / 2 58 54 59
E-Mail: horst.dippel@friedensrichter.de

Sprechzeiten
jeden Donnerstag von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr bzw. nach Vereinbarung
Schneeberger Straße 13, 08280 Aue

Die Schiedsstelle der Großen Kreisstadt Aue-Bad Schlema ist örtlich zuständig für die Orte
Aue-Bad Schlema, Blauenthal, Carlsfeld, Lauter-Bernsbach, Eibenstock, Schönheide, Sosa, Stützengrün und Wildenthal.

Vor der Schiedsstelle können u.a. folgende Sachverhalte ver-
handelt werden:
Die Schiedsstellen im Freistaat Sachsen werden ehrenamtlich von Friedensrichtern geleitet und sind zuständig für Streitigkeiten im Nachbar- und Schuldrecht sowie Privatdelikte des Strafrechtes, wie u.a. Beleidigung, Verstoß gegen das Post- und Fernmeldegeheimnis, fahrlässige und vorsätzliche Körperverletzung, Sachbeschädigung, Rauschdelikte, Hausfriedensbruch, Bedrohung.

Vergleiche welche vorm Friedensrichter geschlossen werden, sind rechtwirksame Titel und somit 30 Jahre vollstreckbar.

Bei Privatklage-Delikten im Strafrecht ist bei einem Vergleich das Verfahren abgeschlossen, ohne dass es zu einer Eintragung im Bundeszentralregister erfolgt. Kommt es zu keiner Einigung mit dem Antragsteller hat dieser Anspruch auf eine "Sühnebescheinigung" gemäss § 380 StPO, diese ist Voraussetzung um Klage vorm Strafrichter führen zu können, wenn die Staatsanwaltschaft das öffentliche Interesse nicht bejaht.