Ortsübliche Bekanntgaben

Ortsübliche Bekanntgaben erfolgen durch Veröffentlichung auf dem Internetauftritt der Stadt Aue-Bad Schlema.

Ortsübliche Bekanntgaben von Zeit, Ort und Tagesordnung der öffentlichen Sitzungen nach den Regelungen der Sächsischen Gemeindeordnung erfolgen jeweils 5 Kalendertage vor der Sitzung.