Sondernutzungssatzung der Stadt Aue-Bad Schlema
Sondernutzungssatzung der Stadt Aue-Bad Schlema
Gemäß der Sondernutzungssatzungen der Großen Kreisstadt Aue und der ehemaligen Stadt Bad Schlema - jetzt der Großen Kreisstadt Aue-Bad Schlema
sind auch für das Jahr 2023 Werbeanlagen jeglicher Art, z.B.: Warenauslagen oder Werbeaufsteller, Hinweisschilder oder Plakatierungen neu zu beantragen.
Eine Beantragung gilt auch für Baustelleneinrichtungen z.B.: Baugerüste, Ablagerung von Baumaterial oder das Aufstellen von Containern.
Desweiteren sollten Umzüge jeglicher Art auch als Sondernutzung beantragt werden.
Der Antrag kann formlos unter der Anschrift
Große Kreisstadt Aue-Bad Schlema
Ordnungs- und Umweltamt
-Untere Straßenverkehrsbehörde-
Goethestr. 5
08280 Aue
gestellt werden, bzw. können im Ordnungs- u. Umweltamt Antragsformulare per mail oder per Post angefordert werden.
Folgende Angaben sind hierzu erforderlich:
Anschrift des Antragstellers
Aufstellort
Aufstellungszeitraum
Größe der Werbeanlage oder genutzten Fläche.
Sollten Sie weitere Fragen zur Antragstellung bzw. zur Genehmigung haben, können
Sie sich an o. g. Anschrift wenden oder Auskünfte unter 281189 erhalten.
Der Stadtvollzugsdienst wird in nächster Zeit verstärkt Kontrollen in dieser Angelegenheit durchführen.
Kohl
Bürgermeister