Straßennamenänderungen und neue PLZ zum 1.10.2023

Zum 1. Oktober 2023 gelten neue Namen für 16 Straßen im Gemeindegebiet Aue-Bad Schlema sowie eine einheitliche Postleitzahl:

 

 

Ab dem 1. Oktober 2023 gelten für insgesamt 16 Straßen, die bisher mehrfach namensgleich im Gemeindegebiet Aue-Bad Schlema vorhanden waren, neue Namensbezeichnungen. Zeitgleich ändert sich die Postleitzahl (für OT Bad Schlema und Wildbach) und der postalische Bestimmungsort (für das gesamte Gemeindegebiet: 08280 Aue-Bad Schlema).

 

 

Straßenbeschilderung

Das alte Straßennamenschild wird für eine Übergangszeit von einem Jahr unter dem neuen Straßennamenschild belassen. Der alte Straßenname wird dabei  durchgestrichen.

 

 

Die zwei Postleitzahlenbereiche werden auf einen reduziert und der wird wie folgt aussehen:

 

 

PLZ und gesetzlicher Gemeindename

bisher

PLZ und gesetzlicher Gemeindename

 

ab 1. Oktober 2023

 

 

bisher: 08301 Bad Schlema / jetzt: 08280 Aue-Bad Schlema

bisher: 08280 Aue/ jetzt:  08280 Aue-Bad Schlema

 

 

Die neue Postleitzahl gilt ab dem 1. Oktober 2023.

Die Postleitzahl steht immer in Verbindung bzw. im Zusammenhang mit dem Bestimmungsort. Als Bestimmungsort gilt der gesetzliche Gemeindename.

 

 

Der gesetzliche Gemeindename ist Aue-Bad Schlema.

 

 

Anschriften

Zur Systematik der Postanschrift ist eindeutig definiert, dass sich die letzte Zeile einer jeden Postanschrift stets aus der Postleitzahl und dem Bestimmungsort zusammensetzt. Als Bestimmungsort gilt der rechtlich verbindliche Name der Gemeinde.

Die bisherigen Gemeindenamen sowie die bisherige Postleitzahl 08301 haben ab dem 1. Oktober 2023 keine Gültigkeit mehr und sind nicht mehr zu verwenden.

 

 

Beispiel:

Herr Max Mustermann wohnt in der Musterstraße 1 im Ortsteil Wildbach.

Die korrekte Anschrift lautet:

Herrn

Max Mustermann

Musterstraße 1

08280 Aue-Bad Schlema

 

 

Die Angabe des Ortsteils ist für die Zustellung Ihrer Post nicht erforderlich.

 

 

Wenn Sie auf die Angabe des Ortsteils nicht verzichten möchten, dann muss der Ortsteilname in einer zusätzlichen Zeile zwischen Empfängernamen und Straße eingefügt werden.

Beispiel:

Herrn

Max Mustermann

Wildbach

Musterstraße 1

08280 Aue-Bad Schlema

 

 

Alle Veränderungen (Postleitzahl, Straßenänderungen, …) wurden mit der Deutschen Post AG abgestimmt. Es sind keine Nachsendeaufträge notwendig.

 

 

Ausweisdokumente

Detaillierte Informationen zur Änderung der Anschrift im Personalausweis werden noch veröffentlicht. Die Änderungen sollen straßenzugweise erfolgen. Dazu wird es eine gesonderte Veröffentlichung zum Startpunkt der Anpassungen  geben. Dieser Prozess wird einige Wochen und Monate in Anspruch nehmen und beginnt nicht am 2.10.2023.  Wir bitten hier um Geduld und um Ihr Verständnis. Alle „alten“ Dokumente sind nach wie vor gültig. Die Anpassung ist kostenfrei.

 

 

Änderung von Fahrzeugdokumenten

Die Anschriftenänderung ist der Kfz-Zulassungsbehörde vom betroffenen Fahrzeughalter zum Zweck der Berichtigung der Fahrzeugregister und der Zulassungsbescheinigung unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), laut der Fahrzeugzulassungsverordnung unverzüglich mitzuteilen. Die Vorlage der Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief) ist nicht erforderlich, wenn sich die Änderung auf die Halteranschrift beschränkt. Grundlage für die Änderung der Fahrzeugdokumente bildet der bereits geänderte Personalausweis (alternativ gültiger Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung), der der Kfz-Zulassungsbehörde vorzulegen ist.

Die Änderung der Anschrift kann in der Kfz-Zulassungsbehörde des Landratsamts Erzgebirgskreis kostenfrei bis zum 30.09.2025 vorgenommen werden. Danach hat der Halter die Kosten selbst zu zahlen. Eine Online-Terminvereinbarung über die Homepage www.erzgebirgskreis.de für den Besuch der Kfz-Zulassungsbehörde an ihren Standorten in Aue, Annaberg, Stollberg und Marienberg empfiehlt sich.

 

 

Beim Führerschein ist keine Änderung erforderlich

Am Führerschein müssen keine Änderungen vorgenommen werden, da eine Anschrift auf diesem nicht mehr vorhanden ist. Die Information zur Änderung der Adresse erfolgt an das Kraftfahrtbundesamt im automatisierten Verfahren durch die Meldebehörde.“

 

 

Umbenennung von Straßen - Ortsteil Aue

 

 

 bisheriger Straßenname/ neuer Straßenname Umbenennungen

Am Floßgraben/ Floßgrabensiedlung

Bergstraße/ Zeller Bergstraße

Hohe Straße/ Obere Straße

Parkstraße/ Zur Parkwarte

Waldstraße/ Auer Waldstraße

Wiesenstraße/ Am alten Zeller Rathaus

Zechenweg/ Weiße-Erden-Zeche-Weg

 

 

Umbenennung von Straßen - Ortsteil Alberoda

 

 

bisheriger Straßenname/ neuer Straßenname Umbenennungen

 

An der Mulde/ Am Muldenblick

 

 

Umbenennung von Straßen - Ortsteil Bad Schlema


bisheriger Straßenname/ neuer Straßenname Umbenennungen

Hangweg Schlemaer Hangweg

Kobaltstraße Heimweg

Kohlweg Schlemaer Kohlweg

Lindenstraße Schlemaer Lindenstraße

Lößnitzer Straße Alte Lößnitzer Straße

 

 

Umbenennung von Straßen - Ortsteil Wildbach

bisheriger Straßenname/ neuer Straßenname Umbenennungen

Glück-Auf-Weg Wildbacher-Glück-Auf-Weg

Mühlenweg Wildbacher Mühlenweg

Schneeberger Straße Wildbacher Silberbachstraße