Quartiersmanagement

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Nachhaltige soziale Stadtentwicklung

 

Die Große Kreisstadt Aue-Bad Schlema möchte die Lebensqualität in der Stadt mit Hilfe von EU-Fördermitteln verbessern und im neuen Förderzeitraum weitere soziale Projekte ins Leben rufen.

Stärkung von sozialen Angeboten in Aue-Bad Schlema

Im Mittelpunkt der nachhaltigen sozialen Stadtentwicklung stehen die Verbesserung der Lebensqualität und die Stärkung von sozialen Angeboten. Die Finanzierung der zukünftigen sozialen Projekte erfolgt mit Hilfe von Fördermitteln der Europäischen Union und es Freistaates Sachsen.

 

Kontakt:
Projektmanagement Nachhaltige
Soziale Stadtentwicklung

Große Kreisstadt Aue-Bad Schlema
Goethestraße 5
08280 Aue

Elke Hahn
Vertretung Projekt- und Quartiersmanagement
Tel.: 03771 281 121
E-Mail: elke.hahn@aue.de

Annabell Illig
Leitung Projekt- und Quartiersmanagement
Tel.: 0151 2921 2757
E-Mail: annabell.illig@aue.de

 

Hintergrund

Das aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) geförderte Programm „Nachhaltige soziale Stadtentwicklung“ wird vom Sächsischen Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR) für den Förderzeitraum 2021–2027 erneut aufgelegt. Die Große Kreisstadt Aue-Bad Schlema muss für die zweistufige Beantragung zunächst ein gebietsbezogenes integriertes Handlungskonzept (GIHK) inklusive der geplanten Vorhaben erstellen, welches vom Fördermittelgeber bewilligt werden muss. Im Anschluss an die Bewilligung können dann Einzelprojektanträge eingereicht werden. Aufgrund des zweistufigen Verfahrens wird eine Umsetzung von Einzelvorhaben nicht vor dem 01.01.2024 beginnen können.

Die Große Kreisstadt Aue-Bad Schlema hat erneut als begleitende Maßnahme Fördermittel für das „Projekt- und Quartiersmanagement“ beantragt, um das GIHK erfolgreich zu erstellen und allen Projektbeteiligten und Projektträgern unterstützend zur Seite zu stehen und das Gesamtprojekt administrativ zu begleiten.

 

Projektträgeraufruf

Vereine, Träger und Initiativen, die in Aue-Bad Schlema tätig sind, werden aufgerufen, Ideen und Projektvorschläge an das Projekt- und Quartiersmanagement heranzutragen. Gesucht werden niedrigschwellige, informelle Stadtteilvorhaben, die die Chancengleichheit und die aktive Teilhabe sozial oder anderweitig benachteiligter Menschen verbessern oder deren Beschäftigungsfähigkeit erhöhen wollen. Hierzu verwenden Sie bitte das unten aufgeführte Vorhabenblatt und reichen dieses bis zum 30.04.2023 ein.

 

Das Gebiet

Die Stadt Aue-Bad Schlema beabsichtigt für das Gebiet „Aue-Bad Schlema“ ein Antrag für das Förderprogramm „Nachhaltige soziale Stadtentwicklung ESF Plus 2021–2027“ zu stellen.

Nachdem das Gebiet „Mittelpunkt Aue“ schon in der letzten Förderperiode von 2014 bis 2020 berücksichtigt wurde, erweitert die Stadt nun dieses Gebiet auf die Gesamtstadt und nimmt dieses bei der Antragsstellung mit auf.

Durch Anklicken der Karte kann das geplante Fördergebiet in einer detaillierten Darstellung als PDF heruntergeladen werden:

ESF Förderkulisse

 

Welche Projekte werden gefördert?

Das GIHK wird von der Großen Kreisstadt Aue-Bad Schlema erarbeitet. Es enthält u.a. die Analyse der Problemlagen, die vorhandenen sozialen Angebote, den Bedarf im geplanten Fördergebiet, die vorhandenen sozialen Angebote und die geplanten Einzelprojekte. Die Maßnahmen, welche die soziale Gebietsentwicklung stärken sollen, werden zusammen mit den Projektträgern erarbeitet.

 

Welche Rahmenbedingungen hat das Förderprogramm?

- Projektträger können juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts oder   rechtsfähige Personengesellschaften sein (beispielsweise Vereine oder gemeinnützige GmbHs)

- Projektträger müssen sich an der Erstellung des gebietsbezogenen integrierten Handlungskonzeptes (GIHK) für das Gebiet, mit der Einreichung eines Vorhabensblattes beteiligen. Das später tatsächlich beantragte Vorhaben muss der Beschreibung im Vorhabensblatt entsprechen.

- Direkt förderfähig sind Personalkosten. Dazu zählen Bruttolöhne, Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers und Honorarkosten. Förderfähig sind nur freiberuflich erbrachte Honorarleistungen. Es wird eine Restkostenpauschale auf die förderfähigen Personalkosten angewendet. Diese beträgt 40 %.

- Der Fördersatz beträgt 85 %. Die Große Kreisstadt Aue-Bad Schlema fördert die restlichen 15 %.

 

Allgemeine Voraussetzungen für die Förderung von Projekten

- Der Zugang für Teilnehmer oder Interessenten ist niedrigschwellig und informell.

- Die Vorhaben sind inhaltlich und organisatorisch auf die Zielgruppe im Fördergebiet ausgerichtet.

- Das Projekt muss im ESF-Gebiet durchgeführt werden.

- Vorhaben können als „offene“ Vorhaben mit offener Komm- und Gehstruktur oder „geschlossene“ Vorhaben, welche auf die Arbeit mit einem festen Personenkreis ausgerichtet sind, durchgeführt werden. Die Kombination offener und geschlossener Teile innerhalb eines Vorhabens ist ebenfalls möglich.

- Die Vorhabens-Laufzeit ist auf zwei Jahre begrenzt.

 

Verfahrensablauf

  1. Schritt: Erstellung eines gebietsbezogenen, integrierten Handlungskonzeptes (GIHK) mit allen interessierten Projektträgern. Die Projektideen der Träger müssen bereits Bestandteil des GIHK sein.
  1. Schritt: Einreichung des GIHK beim Fördermittelgeber bis zum 31.12.2023
  1. Schritt: Erhalt des Rahmenbescheides vom Fördermittelgeber
  1. Schritt: Weiterentwicklung bzw. Überarbeitung der Projektideen zu konkreten Einzelvorhaben
  1. Schritt: Einreichung der Einzelvorhaben beim Fördermittelgeber (unabhängig voneinander)
  1. Schritt: Bewilligung des jeweiligen Einzelvorhabens und Maßnahmenbeginn frühestens ab 01.01.2024

 

Fördergegenstände/Handlungsfelder

Informelle Kinder- und Jugendbildung

Gefördert werden Unterstützungs- und Freizeitangebote zur Vermittlung sozialer und emotionaler Kompetenzen sowie von Bildungskompetenzen. Die Projekte müssen folgende Vorgaben berücksichtigen:

- Zielgruppen: Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre („Mischangebote“, die sich nur teilweise an Kinder  und Jugendliche wenden, sind dem Vorhabenbereich „Soziale Integration“ zuzuordnen)

- Bedarfsorientierung: Projektplanung anhand der Interessen und des Bedarfs von sozial oder  anderweitig benachteiligten Kindern und Jugendlichen

- Ziel: Verbesserung der Teilhabe und Chancengleichheit von Kindern und Jugendlichen aus  einkommensschwachen oder anderweitig benachteiligten Familien

- Quartiersbezug: Ausrichtung der Vorhaben auf Lebenswelt und Sozialraum der Kinder undJugendlichen

- Zusammenarbeit: Einbeziehung der Familien sowie sozialräumliche Vernetzung und Kooperation  (z. B. mit Schulen und Kitas) sind förderfähige Bestandteile der Projektarbeit

 

Soziale Integration

Hier werden niedrigschwellige, informelle Vorhaben zur sozialen Integration und Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit gefördert. Die Projekte sollen sich an folgende Schwerpunkte richten:

- Vermittlung von Grund-, Schlüssel- und Bildungskompetenzen

- Unterstützung bei der Bewältigung konkreter Problemlagen durch gemeinsames Handeln und  Förderung partizipativer Prozesse

- Beratungs- und Unterstützungsangebote im Prozess der Beschäftigungssuche,  Beschäftigungsaufnahme und Berufsorientierung

- Kontakt- und Hilfsangebote zur Verbesserung der gesellschaftlichen Teilhabe

 - Beratungsangebote über den Zugang und die Inanspruchnahme von Unterstützungsangeboten

 

Zielgruppen:

- Personen mit geringen Chancen auf dem Arbeitsmarkt (z. B. junge Erwachsene ohne Schulabschluss,  Langzeitarbeitslose, Migranten, Alleinerziehende und ältere Beschäftigte)

- von sozialer Ausgrenzung und Isolation betroffene bzw. bedrohte Personen (z. B.  Einkommensschwache, Personen mit Migrationshintergrund, Flüchtlinge, Wohnungslose, Menschen  mit gesundheitlichen und psychischen Beeinträchtigungen sowie ältere Menschen)

- sozialräumliche Vernetzung und Kooperation sind mögliche Bestandteile der Projektarbeit

 

Wirtschaft im Quartier

Gefördert werden offene Vorhaben zum Erfahrungsaustausch und zur Zusammenarbeit von lokal agierenden Unternehmen mit dem Ziel, einen Beitrag zur sozialen Integration im Quartier zu leisten. Zielgruppe sind Solo-Selbstständige sowie Klein- und Kleinstunternehmen im Fördergebiet.

Weiterführende Informationen & Downloads

 

Richtlinie Nachhaltige soziale Stadtentwicklung ESF Plus 2021-2027
     vom Sächsischen Staatsministerium für Regionalentwicklung

Vorhabenblatt für ein Projekt

Fragebogen zur Angebotserfassung

Fragebogen zur Attraktivität