Lärmaktionsplanung 2018
Lärmaktionspläne dienen der wirksamen Verhinderung oder Minimierung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen und sind in Zuständigkeit der Gemeinden zu erstellen, alle fünf Jahre zu überprüfen und bei Bedarf fortzuschreiben.
Mit Beschluss Nr. 304/2018 beschloss der Stadtrat der Großen Kreisstadt Aue am 30.05.2018 die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes. Grundlage waren die Untersuchungen zur Lärmaktionsplanung, Lärm/Einwohnerbelastung der Gesellschaft für Akustik und Fahrzeugmesswesen mbH (GAF) Stand April 2018.
In den Untersuchungen 1 Stand April 2018, in Form von Steckbriefen betroffener Bereiche, wurden die Gebiete ermittelt, in denen die sogenannten „Auslöseschwellen für die Lärmaktionsplanung“ der Lärmindizes LDEN (65 dB(A) überschritten sind und gleichzeitig eine Betroffenheit von Einwohnern vorliegt. Hierzu wurde eine sogenannte „Hot-Spot-Analyse“ erarbeitet, die in Abhängigkeit beider Kriterien visuelle Ergebnisse zur Lärmbelastung darstellt. Die Auslöseschwellen der Lärmaktionsplanung stellen hierbei die Grenze des gesundheitsgefährdeten Lärms dar. Unter diesen Schwellen sind Lärmbelästigungen verschiedener Stufen vorhanden. Im Ergebnis der „Hot-Spot-Analyse“ wurden innerhalb des Stadtgebietes 16 Hot-Spots näher untersucht und Lärmminderungsmaßnahmen zur Diskussion gestellt.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Ausarbeitung des Lärmaktionsplanes nach § 47d Abs. 3 BImSchG in Form der Auslegung erfolgte vom 08.06.2018 bis zum 06.07.2018.
Zu den Untersuchungsergebnissen 1 wurden Behörden und Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 31.05.2018 beteiligt und um Stellungnahme gebeten. Die Stellungnahmen wurden im Rahmen der Planaufstellung berücksichtigt.
In Ergänzung der Untersuchungen 1 Stand April 2018 liegen zu den einzelnen Belastungsschwerpunkten Kosten/Nutzen-Analysen 2 zu den favorisierten Lärmminderungsmaßnahmen vor. Hierbei wurden bezogen auf die Anzahl der jeweils betroffenen Anwohner die Gesundheitskosten, Mietzinsausfälle, eine Verminderungen der Immobilienpreise und der Leestandquote den Kosten von Lärmminderungsmaßnahmen gegenüber gestellt. Auf Grundlage dieser Analysen beschloss der Stadtrat der Großen Kreisstadt Aue am 25.09.2018 den Lärmaktionsplan 2018 einschließlich Maßnahmenplan.
1 Untersuchungen zur Lärmaktionsplanung, Lärm/Einwohnerbelastung
der Gesellschaft für Akustik und Fahrzeugmesswesen mbH (GAF)
Stand April 2018
2 Kosten/Nutzen-Analyse der favorisierten Lärmminderungs-
maßnahmen zu Hot-Spots der Lärm-/Einwohnerbelastung
ANLAGE:
- Lärmaktionsplan Stand 10/2018
- Steckbriefe der durch Verkehrslärmbelastung besonders betroffenen Bereiche („Hot-Spots“) im Auer Stadtgebiet mit Maßnahmenplanung
- Abwägungstabelle aus den Stellungnahmen der Behörden und der Träger öffentlicher Belange zu den Untersuchungen zur Lärmaktionsplanung, Lärm/Einwohnerbelastung, Stand September 2018